Ohne Urheberrechtsverletzung – kann man auch gute Fotos machen; das Recht am eigenen Bild beachten…

Mit der Handreichung 56_Urheberrecht Foto sowie 57_Recht am eigenen Bild bittet die Bundesgeschäftsstelle dringend aus gegebenen Anlass darum, dass die Regeln von allen Gliederungen, insbesondere Fotografen und Berichterstattern des Reservistenverbandes genau eingehalten werden.

Es wird noch einmal darauf hin gewiesen, dass berechtigte Abmahnungskosten von den Gliederungen zu tragen sind, die eine Urheberrechtsverletzung zu verantworten haben.

Für Fragen rund ums Urheberrecht steht Ihnen das Sachgebiet Presse und Information gerne zur Verfügung. Fragen Sie, bevor das „Kind in den Brunnen gefallen ist“.

Bild/Text: BdsGeschStelle / KrsVors W. Wölfel

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