wie die Zentrale Stelle für Arbeitsschutz der Bundeswehr im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mittels Info-Brief 11/2014 mitteilt, ist auf den Einsatz von Gehörschutzmitteln bei Schießvorhaben zu achten.
Bild u. Text: Bw / W. Wölfel