wie aus dem Merkblatt des Landratsamtes Donau-Ries zu entnehmen ist, benötigt man seit dem 01.04.2013 zum Böllerschießen keine besondere Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz mehr, da die Böller als Lärmgeräte nicht mehr dem Waffengesetz unterliegen. Was im übrigen beachtet werden sollte, kann hier gelesen werden …
Ergänzung durch Kreisschießsportverantwortlichen Werner Schreck:
– Teilnehmerliste VdRBw führen (Eintragung vor dem Schießen)
– nur beschossene Böller verwenden
– sämtliche Papiere mitführen (Beschussbescheinigung, sprengstoffrechtliche Erlaubnis etc.)
– Sicherheitsabstände beachten
– Polizei und zuständiges Ordnungsamt verständigen
– nach dem Schießen kein Pulver in das Zelt oder Halle mitnehmen
Ich bitte beim Böllerschießen auf die Sicherheitsabstände zu achten und die vom Veranstalter verfügten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Text: KrsVors Werner Wölfel / Werner Schreck