Landesschatzmeister Josef Tschuri, freute sich über die zahlreiche Teilnahme der Kassenwarte und Revisoren und erläuterte in einem kurzweiligen Vortrag das neueste im Finanzwesen des Reservistenverbandes. Die Teilnehmer erhielten zu Beginn der Veranstaltung die neueste Fassung des Handbuches Finanzwesen im Reservistenverband sowie die Finanzordnung i. d. Fassung vom 01.01.2014..
Nach dem Finanzwesen ist der Vorstand einer Gliederung für die Rechnungslegung verantwortlich; er haftet gesamtschuldnerisch. Der Zweck der Rechnungslegung ist der Nachweis der Herkunft und Verwendung der Eigenmitttel. Deren Durchführung obliegt dem gewählten Kassenwart.
Die Revisoren prüfen die Rechnungslegung eines jeden Kalenderjahres innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresabschlusses. Vor einer Neuwahl des gesamten Vorstandes und vor einer Nachwahl eines zurückgetretenen Kassenwartes erfolgt eine Teiljahresprüfung. Nach einer Teiljahresprüfung wird das restliche Kalenderjahr geprüft. Die Prüfung sollte bis 28.02. d. Jahres bei den Kreisrevisoren vorliegen.
Die nächste Tagung für die Kassenwarte und Revisoren soll im Januar/Februar 2015 stattfinden und praktische Beispiele von einem Jahresabschluß bis hin zu einem Prüfbericht durch die Revisoren der RK bzw. RAG beinhalten.
Bild: St. Hippmann
Text: W. Wölfel