Tagung der Kassenwarte und Revisoren

Nach Begrüßung und Einführung in die Thematik durch Kreisvorsitzenden Werner Wölfel, übernahm als Hauptreferent des Abends, Landesschatzmeister Bayern, Josef Tschuri (rechts im Bild) das Wort.

Hier war zu hören, dass:

►nach der Finanzordnung der Vorstand einer Gliederung, gesamtschuldnerisch, für die Rechnungslegung verantwortlich ist. Der Zweck der Rechnungslegung ist der Nachweis der Herkunft und Verwendung der Eigenmittel (Teil A (1) FO). Deren Durchführung obliegt dem gewählten Kassenwart. Dieser muss die, für dieses Amt, erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen (§ 4, Abs. 1 WaDO).
►die Revisoren  die Rechnungslegung eines jeden Kalenderjahres innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresabschlusses (Teil D Rechnungslegung § 10 FO); gemäß Teil E Prüfung § 3 FO prüfen. Vor einer Neuwahl des gesamten Vorstandes und vor einer Nachwahl eines zurückgetretenen Kassenwartes erfolgt eine Teiljahresprüfung. Nach einer Teiljahresprüfung wird das restliche Kalenderjahr geprüft.
Die JahresRevisionsBerichte sollten bis 28.02. d. Jahres bei den Kreisrevisoren vorliegen.

►eine Entlastung nur den Teil des geprüften, den Revisoren vorgelegten Unterlagen zur Prüfung, umfassen kann. Nicht vorgelegte Rechnungsunterlagen können bei der Prüfung nicht gewürdigt werden und somit auch nicht in die Entlastung einfließen.

Kreiskassenwart Markus Gail erläuterte die zum 28.02.2013 fälligen Revisionsberichte und wies darauf hin, dass im besonderen darauf zu achten sei, dass beim Satz „Entlastung“ das Wort „nicht“ zu streichen ist, wenn eine Entlastung erteilt wird. An den Landesschatzmeister erging die Bitte, das Formblatt diesbezüglich anzugleichen, damit es verständlicher ist.

Der Landesschatzmeister regte abschließend an, solch eine Veranstaltung zu Beginn des Jahres 2014 durchzuführen, nachdem ab 01.01.2014 eine neue Finanzordnung Gültigkeit haben wird.

Erläuterungen:  FO = Finanzordnung / WaDO = Wahl- und DelegiertenOrdnung

Bild/Text: Werner Wölfel
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