Besprechung mit Generalstaatsanwalt und Bayer. Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz geführt …

Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz und Dr. Dominik Kallweit aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erörterten in den Räumen des Strafjustizzentrums in München mit Armin Sporys als Betroffenen in einem Haftungsfall, dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid, Vertretern der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung (BKV) e.V. Kreisverband Donau-Ries, mit seinem Vorsitzenden Manfred Färber und stellvertr. Stefan Hippmann sowie dem Reservistenverband Nordschwaben, Kreisvorsitzenden, Oberstabsfeldwebel d. R. Werner Wölfel, die Problematik der Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder eines Vereines.
Anlass des Gespräches war der Unfall beim Dorffest eines Vereines in Hohenaltheim, wo durch eine herab fallende Holzplatte eine Helferin verletzt wurde. Die Staatsanwalt ermittelte wegen fahrlässiger Körperverletzung; das Verfahren wurde gegen Zahlung von €uro 500,00 eingestellt. Die örtliche Presse (Rieser Nachrichten und Donauwörther Zeitung) berichteten darüber sehr ausführlich.
Kein Vereinsvorstand soll sagen, so etwas kann mir nicht passieren; hoffentlich ist er nicht der Nächste …
Bei der Besprechung wurde u. a. festgehalten, dass gemäß §31 BGB der Vorstand das Organ des Vereins ist und diesen sowohl im Innenverhältnis wie im Außenverhältnis repräsentiert. Sowohl der ehrenamtliche als auch der hauptamtlich, gegen Entgelt tätige Vereinsvorstand haften persönlich gegenüber dem Verein oder Dritten für Schäden, die durch eine fahrlässig begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit entsteht. (Informationsschreiben des Justizministeriums vom 31.10.2011 zum Sachverhalt)
Unter gewissen Umständen kann der Vorstand vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen.
Info-Veranstaltung in der Gaststätte „Zur Wallfahrt“ in Wemding geplant. Die Einladung erfolgt zu gegebener Zeit über die örtlichen Medien.
 
Die Anwesenden waren sich einig, bei einer Info-Veranstaltung, die Vereinsvertreter, gleich welcher Interessenvertretung, darüber aufzuklären, indem ein Referent aus dem Bayer. Justizministerium über Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder Klarheit herbeiführen soll. Inwieweit dann die Vereinssatzung grundsätzlich geändert oder ergänzt werden muss, wird sich zeigen.

Bild / Text: KrsVors Werner Wölfel

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